Gutes tun und Steuern sparen

05.10.2016

Ob für die Flüchtlingshilfe, für Unwetter- oder Erdbebenopfer - wer noch bis Ende 2016 für einen mildtätigen oder gemeinnützigen Zweck seinen Geldbeutel erleichtert, muss dem Finanzamt bei der nächsten Steuererklärung als Beleg lediglich einen Kontoauszug präsentieren - und bekommt die Spende steuermindernd angerechnet. Dieser vereinfachte Nachweis gilt übrigens auch für jede andere Spende, sofern ihr Wert 200 Euro nicht übersteigt.  Mehr zum Thema Spenden - auch solche an den eigenen Verein, eine politische Partei oder eine Stiftung - habe ich auf drei Seiten für die nächste Ausgabe der Zeitschrift Finanztest (11/2016) zusammengestellt. Frei nach dem Motto: "Wer gibt, dem wird gegeben". Ab Ende Oktober ist das Heft im Handel. Reinschauen!